Rasenkrankheiten - Allgemeines
Als Rasenkrankheit ist der Befall mit einem Schadorganismus zu verstehen, jedoch sind auch noch weitere Ursachen mit in Betracht zu ziehen. Zu diesen, die Anfälligkeit der Rasenpflanzen für Infektionen beeinflussenden Faktoren gehören:
- Licht: Durch Lichtmangel werden Rasenbestandesdichte und Konkurrenzkraft des Rasens reduziert.
- Temperatur: Höhere Temperaturen fördern Vitalität und Aktivität der Rasenpflanze, zu niedrige senken die Stoffwechselaktivität.
- Wasser: Mangel schwächt die Pflanze und verzögert die
Regeneration, Überschuss behindert die Sauerstoffversorgung der
Wurzeln. Daneben
begünstigen Luftfeuchtigkeit bzw. Wasser auf der Pflanzenoberfläche (Tau, Beregnungswasser) pilzliche Infektionen. - Nährstoffe: Gute K- und N-Versorgung verhindert Infektionen;
allerdings führt eine N-Überversorgung zu weicherem Gewebe und
damit höherer Infektionsgefahr.
Durch die Kenntnis dieser Faktoren ergeben sich einige Möglichkeiten zur vorbeugenden Bekämpfung von Erkrankungen des Rasens:
- Licht- und windoffene Lagen für Rasenflächen wählen, evtl. Hindernisse beseitigen; dadurch wird auch das Mikroklima und insbesondere die Luftfeuchtigkeit beeinflusst.
- Funktionsfähiger Aufbau der Entwässerung wie Belüftung ausreichend gewährleistet; dennoch auftretende Verdichtungsschichten sowie Rasenfilz müssen durch geeignete Pflegemaßnahmen wie Aerifzieren, Vertikutieren, Besanden beseitigt werden.
- Ausgewogene Düngung bei der ein Übermaß an Stickstoff vermieden und ausreichend (hohe Temperaturen, Verätzungsgefahr), sollten vermieden werden.
- Beseitigung von Tauauflagen (z. B. durch Abwedeln bei kleineren Flächen)
- Sorgfältige Pflege, d. h. möglichst geringe Verletzungen der Pflanzen (glatter Schnitt - Rasenmäher mit scharfen Messern verwenden, Rasenmähen nur bei trockenem Rasen), Abräumen des Mähgutes zur Verhinderung von Neuinfektionen.
Rasen-Profi-Tipp: Bei der Bekämpfung von Rasenkrankheiten mit Spritzmitteln sollten Sie beachten, dass im Laufe eines Jahres Zulassungsänderungen möglich sind. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Fachhändler beraten zu lassen. Bitte beachten Sie die jeweilige Ländergesetzgebung und beantragen Sie bei Bedarf Ausnahmegenehmigungen.